| |
Die nicht besuchbare Zone
Der menschliche Eingriff in die Natur ist im Allgemeinen verboten. Im Intersse des Schutzes der Arten mit eigenartigem Lebensraumbedürfnis oder der, die aus der Hinsicht des Naturschutzes bedeutend sind, ist das Gebiet im Allgemeinen nicht oder nur mit Sondergenehmigung und unter Leitung zu besuchen. Eine Ausnahme bildet die Tätigkeit in Verbindung mit Forschung und wissenschaftlicher Materialsammlung sowie in Spezialfällen der Eingriff mit Bearbeitungszweck. In dem nicht besuchbaren Gebiet kann keine Fremdenverkehrentwicklung gefördert und akzeptiert werden.
Das zwischen 01.02. und 15. 06. nicht besuchbare Gebiet
Ein bedeutender Teil des Valker Beckens von Theiß-See gehört zu diesem Gebiet. Das ganze Gebiet darf nur in Begleitung eines Angestellten der Verwaltung des Nationalparks "Hortobágy" bzw. in Begleitung eines Experten/Tourleiters, der vom Nationalpark "Hortobágy" bestimmt ist und über eine in Beschluss festgelegte Erlaubnis verfügt, besucht werden. Der Aufenthalt ist in einigen mit Schildern markierten Gebieten des Valker Beckens das ganze Jahr über bzw. in anderen Gebieten zwischen 01. 02. und 15. 06. verboten. Im Allgemeinen ist es ratsam, diese Wasserfläche des Speicherbeckens mit kleineren, interessierten Gruppen zwecks Fachexkursionen aufzusuchen. Es ist verboten, den Nistplätzen und den Vogelkolonien weniger als 200 m näherzugehen. Es ist verboten, auf geschützten Laichkrautwiesen (weiße Seerose, Seeschleier, usw.) zu verkehren und zu angeln. Jede Störung der geschützten Laichkrautflecken ist verboten. Der Verkehr mit Kraftfahrzeugen ist auf dem geschützten Gebiet nicht zugelassen. Es ist weiterhin nicht erlaubt zu zelten, Feuer anzulegen, Pflanzen und Tiere zu sammeln, Müll wegzuwerfen.
Besuchbares Vorstellungsgebiet oder Schutzzone
Die zurzeit besuchbaren Gebiete gehören hierher, indem es keine Gefahr für die Naturschutzzielsetzungen bedeutet. In den als besuchbare Zonen bezeichneten Gebieten befindet sich der bedeutende Teil der Touristenattraktionen. Eventuell mögliche Orte der Fremdenverkehrentwicklung, die mit dem Interesse des Naturschutzes übereinstimmennd sind, zB. die Vogelansitze, sind im ganzen Jahr frei besuchbar. Da es sich um das Gebiet des Nationalparks "Hortobágy" geht, ist es verboten, den Nistplätzen und den Vogelkolonien weniger als 200 m näherzugehen. Jede Störung der geschützten Laichkrautflecken ist verboten, deshalb ist es nicht zugelassen zu angeln und zu verkehren. Das Mähen besonderer Wasserpflanzenist nur zugelassen, wenn man damit bestimmte Bootlinien schiffbar macht. Der Verkehr mit Kraftfahrzeugen ist auf dem geschützten Gebiet nicht zugelassen. Es ist weiterhin nicht erlaubt zu zelten, Feuer anzulegen, Pflanzen und Tiere zu sammeln, Müll wegzuwerfen.
|